Verbandsmitteilungen

Sportaktivitäten von Kindern und Jugendlichen bis 16 Jahren / Trainingsaktivitäten im Leistungssport

Gemäss Swiss Olympic gelten für Sportaktivitäten von Kindern und Jugendlichen bis 16 Jahren und den Trainingsaktivitäten im Leistungssport die nationalen Vorgaben.
Die Kantone dürfen diese verschärfen. Kennt ein Kanton keine strengeren Vorgaben (die werden jeweils auf den Websites der Kantone kommuniziert), gelten die nationalen Vorgaben d.h. auch die Regel, dass Anlagebetreiber die Anlagen für Jugendliche bis zum 16. Geburtstag und Leistungssportler*innen offen halten dürfen (aber nicht müssen).
Eine Zusammenstellung der nationalen Vorgaben und auch die Links zu den einzelnen Kantonen finden sich auf der Website von Swiss Olympic: Swiss Olympic - Sport

Für die Sportart Squash gilt folgendes:
Basierend auf den nationalen Vorgaben dürfen, wenn keine Verschärfung des entsprechenden Kantons vorliegt, folgende Personengruppen (unter Einhalt des Schutzkonzept für die Sportart Squash) trainieren:

Für Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Ernst Roth
Covid-19-Beauftragter
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