Infos zum Spielbetrieb bis 30. April
Der Spielbetrieb von Swiss Squash ist von den Massnahmen aus dem Notrecht, welche der Bundesrat beschlossen hat, wie folgt betroffen:
laufender Interclubbetrieb
Interclubspiele sind gemässs Bundesratsentscheid erlaubt, wenn sich nicht mehr als 100 Personen in der Sportanlage befinden. Falls Anlagen oder Vereine die Spiele nicht durchführen wollen, ist dies ohne Konsequenzen möglich und dem Verband zu melden.
Turniere inkl. SQUASH !T
Turniere sind gemässs Bundesratsentscheid erlaubt, wenn sich nicht mehr als 100 Personen in der Sportanlage befinden. Falls Anlagen oder der Turnierorganisator das Turnier nicht durchführen wollen, ist dies ohne Konsequenzen möglich und dem Verband zu melden.
Playoffs
Die Playoffs werden auf unbestimmte Zeit verschoben.
Aufstiegs- und Barragespiele
Die Aufstiegs- und Barragespiele sind gemässs Bundesratsentscheid erlaubt, wenn sich nicht mehr als 100 Personen in der Sportanlage befinden. Falls ein Team basierend auf der aktuellen Situation nicht spielen möchte, wird das Spiel zu einem späteren Zeitpunkt angesetzt.
Senioren- und Junioren-Schweizermeisterschaften
Die Senioren- und Junioren-Schweizermeisterschaft sind im Moment nicht betroffen vom Bundesratsentscheid.
Anmerkung: Betreffend weiteren Swiss Squash Veranstaltungen (Ausbildungsevents, Trainings in NSP's und RLZ's usw.) informiert Swiss Squash ab nächster Woche.
Ernst Roth - Präsident Swiss Squash