Verbandsmitteilungen

Update Coronavirus - 29. Oktober

COVID-19: Der Bund verstärkt Massnahmen gegen Coronavirus

Der Bundesrat hat heute (Mittwoch, 28.10.2020) entschieden, die Massnahmen gegen das Coronavirus zu verstärken.

Für die Sportart Squash gilt ab 28.10.2020 / 00:00 folgendes:

REGELN FÜR DEN SPIELBETRIEB IM BREITENSPORT
Das freie Squashspiel (Kontaktsport) ist nicht erlaubt; auch mit Maske nicht. Erlaubt sind Trainings allein (Solotraining) sowie Spiele und Übungen zu zweit, bei welchen die Abstandsregelung von 1.5 m eingehalten werden kann. Eine entsprechende Auswahl an «corona-fähigen» Spielformen stellt Swiss Squash auf http://www.squashtraining.ch zur Verfügung. Bis auf Weiteres nicht erlaubt sind Spielformen und Übungen mit 3 oder mehr Personen, welche sich zum gleichen Zeitpunkt auf dem Court aufhalten.

REGELN FÜR DEN INTERCLUB & FIRMENSPORT
Die Interclub- und Firmensportspiele aller Ligen werden ausgesetzt. Dies mit dem Ziel, dass die Spiele im Frühjahr 2021 nachgeholt werden.

REGELN FÜR DEN TURNIERBETRIEB
Sportveranstaltungen & Wettkämpfe (Plausch Turniere, Lizenzturniere inkl. Racket-Nights und das SQUASH !T usw.) sind nicht erlaubt. Eine Ausnahme bilden die PSA-Turniere, diese können durchgeführt werden.

REGELN FÜR DEN TRANINGSBETRIEB
Nationalkader Elite, Nationalkader Junioren und Junioren bis 15-Jahre können wie gewohnt trainieren.
Für alle anderen gilt;Erlaubt sind Trainings und Übungen zu zweit, bei welchen die Abstandsregelung von 1.5 m eingehalten werden kann. Eine entsprechende Auswahl an «corona-fähigen» Spielformen stellt Swiss Squash auf http://www.squashtraining.ch zur Verfügung. Bis auf Weiteres nicht erlaubt sind Spielformen und Übungen mit 3 oder mehr Personen auf dem Court.Bei Kleingruppentrainings (maximal 15) ist die Staffelung der Trainingsteilnehmenden sicherzustellen. Damit die Rückverfolgung der Teilnehmenden gewährleistet ist, ist die schriftliche Protokollierung der Teilnehmenden eine Grundvoraussetzung, dass das Training durchgeführt werden kann.

REGELN FÜR PRIVATLEKTIONEN
Privatlektionen zu zweit, bei welchen die Abstandsregelung von 1.5 m eingehalten werden kann sind erlaubt.Eine entsprechende Auswahl an «corona-fähigen» Spielformen stellt Swiss Squash auf http://www.squashtraining.ch zur Verfügung.

REGELN FÜR LEISTUNGS-/SPITZENSPORT
Leistung- und Spitzensportler können ihr Training selber gestalten. 

ANMERKUNGEN
In Sportanlagen gilt weiterhin die Maskenpflicht für den Eingangsbereich, die Garderoben und immer dann, wenn der erforderliche Abstand nicht eingehalten werden kann. Das Tragen einer Maske auf den Courts wird empfohlen.

Für Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Für den ZV
Ernst Roth
Covid-19-Beauftragter
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