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COVID19-SCHUTZKONZEPT FÜR DIE AUSÜBUNG DER SPORTART SQUASH & SCHUTZKONZEPT FÜR BETREIBER VON SQUASHANLAGEN

Schutzkonzept für die Sportart Squash

Das Bundesamt für Sport BASPO hat, heute 30.04.2020 / 16.00 Uhr, das von Swiss Squash eingereichte Schutzkonzept für die Sportart Squash freigegeben.

Ab dem 11. Mai 2020 gilt folgendes:

  • Es kann wieder Squash gespielt werden
  • Squashanlagen können wieder geöffnet werden
  • Squashtrainer können wieder ihrem Beruf nachgehen
  • Für Clubs/Centers (Kapitel 2), Spieler-/innen (Kapitel 3) und Squashunterrichtende (Kapitel 4) bestehen verbindliche Regelungen
  • Jedes Center und jeder Club muss ein eigenes Schutzkonzept erstellen (ohne Schutzkonzept keine sportlichen Aktivitäten im Verein)

Regeln für den Spiel- und Trainingsbetrieb im Breitensport (Kapitel 5 & 9) :
- Erlaubt sind Trainings allein (Solotraining), sowie Spiele und Übungen zu zweit, bei welchen die Abstandsregelung von 2 m eingehalten werden kann.
  (Eine entsprechende Auswahl an «corona-fähigen» Spielformen stellt Swiss Squash auf http://www.squashtraining.ch zur Verfügung)

- Bis auf Weiteres nicht erlaubt sind Spielformen und Übungen mit 3 oder mehr Personen, welche sich zum gleichen Zeitpunkt auf dem Court aufhalten.

Das Schutzkonzept für die Sportart Squash findet sich hier / Französiche Version hier

 

Schutzkonzept für Betreiber von Squashanlagen

Die Geschäftsstelle von Swiss Squash hat in Zusammenarbeit mit der SIHLSPORTS AG ein Schutzkonzept für Betreiber von Squashanlagen erstellt.
Dieses wird kostenlos zur Verfügung gestellt.

Das Muster - Schutzkonzept für Betreiber von Squashanlagen findet sich hier.
(Sportanlagen, welche das Muster zwecks Bearbeitung gerne als Word hätten, können sich per Mail beim Sekretariat melden)

 

Schutzkonzept für Squashclubs

Das Muster - Schutzkonzept für Clubs findet sich hier.
(Squashclubs, welche das Muster zwecks Bearbeitung gerne als Word hätten, können sich per Mail beim Sekretariat melden)

 

Für Fragen stehe ich, in meiner Funktion als Covid-19-Beauftragter von Swiss Squash, gerne zur Verfügung.

Für den ZV
Ernst Roth
Covid-19-Beauftragter
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Swiss Squash Geschäftsstelle:
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Sihltalstrasse 63
8135 Langnau am Albis
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Tel. +41 (0)43 377 70 03
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