Verbandsmitteilungen

COVID-19: Medienkonferenz des Bundesrates vom 24.02.2021 und deren Auswirkung auf die Sportart Squash

Der Bundesrat will schrittweise raus aus dem Lockdown. Die neuen Massnahmen gelten ab dem 01. März 2021.

Was ändert sich?

  • Da die NLA eine semi-professionelle Liga ist, können NLA-Meisterschaftsspiele durchgeführt werden
  • Neu dürfen Junior*innen mit Jahrgang 2001 und jünger trainieren
  • Athlet*innen von NLA-Teams dürfen trainieren
  • A- und Junioren-Turniere können durchgeführt werden. Teilnahmeberechtigt sind nur die Personengruppen, welche auch trainieren dürfen.

Was bleibt gleich?

Folgende Personengruppen können, weiterhin trainieren:

  • Kindern und Jugendlichen bis 16 Jahren
  • Junior*innen/ Spieler*innen, welche regelmässig in einem Nationalen- oder Regionalen-Leistungscenter trainieren
  • Junior*innen/ Spieler*innen mit einer Swiss Olympic Card (alle Stufen)
  • Athlet*innen des Junioren-Nationalkader, Athlet*innen des Elite-Nationalkaders und Athlet*innen des Master Kader.
  • Spieler*innen mit einer PSA Lizenz (alle Kategorien)
  • Trainer*innen und J+S Leiter*innen dürfen ihrer Arbeit nachgehen

Was bleibt weiterhin nicht erlaubt?

  • Interclubspiele (ausser NLA)
  • Firmensportspiele
  • Erwachsenen-Breitensport (Matches / Training / Turniere)

Wir hoffen, dass diese Einschränkungen maximal nur bis Ende März 2021 gelten.

Für Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Ernst Roth
Covid-19-Beauftragter
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