Verbandsmitteilungen

COVID-19: Medienkonferenz des Bundesrates vom 13.01.2021 und deren Auswirkung auf die Sportart Squash

Wegen der ansteckenderen Corona-Variante verschärft der Bundesrat die Corona-Massnahmen. Die Massnahmen gelten, ab dem 18. Januar bis zum 27. Februar 2021.

Was ändert sich?
- Der Bund baut die Unterstützung über das Härtefallprogramm aus. Unter anderem gelten Betriebe, die seit dem 1. November 2020 insgesamt während mindestens 40 Kalendertagen behördlich geschlossen werden, neu ohne Nachweis eines Umsatzrückgangs als Härtefall. Detailinformationen finden sich hier
- Die Squashcenter bleiben bis Ende Februar 2021 geschlossen
- Die Generalversammlung von Swiss Squash, wird vom Samstag, 6. März 2021 auf den Samstag, 27. März 2021 verschoben

Was bleibt gleich?
Basierend auf den nationalen Vorgaben dürfen, wenn keine Verschärfung des entsprechenden Kantons vorliegt, folgende Personengruppen (unter Einhalt des Schutzkonzept für die Sportart Squash) weiterhin trainieren:

  • Kindern und Jugendlichen bis 16 Jahren
  • Junior*innen/ Spieler*innen, welche regelmässig in einem Nationalen- oder Regionalen-Leistungscenter trainieren
  • Junior*innen/ Spieler*innen mit einer Swiss Olympic Card (alle Stufen)
  • Athlet*innen des Junioren-Nationalkader, Athlet*innen des Elite-Nationalkaders und Athlet*innen des Master Kader.
  • Spieler*innen mit einer PSA Lizenz (alle Kategorien)

Zudem dürfen Trainer*innen und J+S Leiter*innen ihrer Arbeit nachgehen.

Für Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Ernst Roth
Covid-19-Beauftragter
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