Swiss Squash

(Français ci-dessous)

Seit dem letzten Öffnungsschritt des Bundes ist es seit 11. September mit dem Covid-Zertifikat wieder möglich, uneingeschränkt aktiv Sport zu treiben und als Zuschauer*in Wettkämpfe vor Ort zu verfolgen.

Durch den Bundesratsentscheid hat sich die Ausgangslage betreffend des durch die Massnahmen des Bundes seit Beginn der Pandemie eingeschränkten Sportbetriebs grundlegend verändert.

Das Stabilisierungspaket Sport 2021 des Bundes wird in drei Phasen unterteilt.

Die Information zur Phase III erfolgt durch Swiss Olympic zu einem späteren Zeitpunkt.
Swiss Olympic wird mitteilen, welche zusätzlichen Gelder, für welche Schäden, für die Phase III zur Verfügung gestellt werden.

 

Die neuen Eckwerte der Phase 2 sind:

Center, welche Schäden in Phase 1 gemeldet haben

Center, die einen Antrag für die Phase 1 gestellt haben, können Schäden, die vom 01.05.2021 bis 31.08.2021 entstanden sind, bis am 12.11.2021 nachmelden.
Die zusätzlichen Schäden sind im eingereichten Excel zu ergänzen und das Excel ist noch einmal einzureichen.

Bitte stellen Sie uns zusätzlich das Dokument "Beitragsgesuch zur Auszahlung eines COVID-19 Bundesbeitrages 2021 Phase 2" zu. Das Dokument findet sich HIER

Center und Clubs, welche keine Schäden gemeldet haben

Center und Clubs, welche noch keine Schäden gemeldet haben, können ihre Schäden vom 01.01.2021 bis 31.08.2021, bis am 12.11.2021 melden.

Dabei gilt es folgendes zu beachten:

Die Höhe des Nettoschadens 2021 muss mindestens CHF 20’000.00 oder 10% des Jahresbudgets ausmachen und die Leistungen können nicht mehr im bisherigen Rahmen erbracht werden.

Bitte stellen Sie uns das Dokument "Beitragsgesuch zur Auszahlung eines COVID-19 Bundesbeitrages 2021 Phase 2" zu. Das Dokument findet sich HIER

Bitte stellen Sie uns auch den "Report Evaluation Schaden COVID-19" zu.

Das Dokument findet sich HIER

Auszahlung der Gelder aus der Phase II

Die Auszahlung erfolgt im Dezember 2021.

Für Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Ernst Roth
Covid-19-Beauftragter
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Dokumente: 
Stabilisierungskonzept

 

 

Depuis les mesures d'assouplissement de la Confédération du 11 septembre 2021, il est à nouveau possible de pratiquer du sport sans restriction et d'assister à des compétitions en tant que spectatrice ou spectateur avec un certificat COVID.

La décision du Conseil fédéral a donc fondamentalement changé la situation pour les activités sportives, qui, depuis le début de la pandémie, avaient été restreintes par les mesures de la Confédération.

Le programme de stabilisation du sport 2021 du gouvernement fédéral est divisé en trois phases.

Les informations sur la phase III seront fournies par Swiss Olympic à une date ultérieure.
Swiss Olympic communiquera quels fonds supplémentaires seront mis à disposition, pour quels dommages, pour la phase III.

 

Les nouveaux repères pour la phase 2 sont :

Centres ayant signalé des dommages en phase 1

Les centres ayant déposé une demande pour la phase 1 peuvent ensuite déclarer les dommages survenus entre le 1er mai 2021 et le 31 août 2021 jusqu'au
12 novembre 2021.
Des dommages supplémentaires doivent être ajoutés à l'Excel soumis. L'Excel doit être soumis à nouveau.

Merci de nous faire parvenir également le document " Demande de contribution fédéral mesures de stabilisation 2021pour la phase 2". Le document se trouve ICI

 

Centres et clubs qui n'ont signalé aucun dommage

Centres et clubs qui n'ont signalé aucun dommage, peuvent déclarer leurs dommages du 01/01/2021 au 31/08/2021 jusqu'au 11/12/2021.

Veuillez noter:

Nous ne sommes pas en mesure de soutenir financièrement les organisations dont les dommages nets sont inférieurs à 20’000,00 CHF ou 10 % de leur budget.

Merci de nous faire parvenir également le document " Demande de contribution fédéral mesures de stabilisation 2021pour la phase 2". Le document se trouve ICI

Veuillez également nous envoyer le "Rapport d’évaluation des dommages COVID-19 2021". Le document se trouve ICI

Paiement des fonds de la phase II

Le paiement sera effectué en décembre 2021.

Je suis heureux de répondre à vos questions

Ernst Roth
Covid-19-Beauftragter
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Documents

Concept de stabilisation

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Dieses "alte" Swiss Squash Sportförderkonzept wurde von Swiss Olympic und dem BASPO per 31.1.13 genehmigt. Es beschrieb und analysierte die Sportart Squash in der Schweiz und den Verband bis ins Jahr 2012. Die darin formulierten Meilensteine und Zielsetzungen bildeten die Grundlage für die Verbandsstrategie in den letzten Jahren. Zudem war dieses Dokument das vom BASPO und Swiss Olympic geforderte Konzept zur Beurteilung und Einstufung der Sportart Squash in der Nachwuchsförderung und weiteren Bereichen. 

Im Februar 2018 wurde dieses Dokument von der Version Sportförderkonzept 2018 abgelöst.

snapTeil1

 

 

Sportförderkonzept 2013, Teil 1 - bis Seite 61
Vorwort, Abkürzungsverzeichnung, Beschrieb Verband & Sportart, LTAD

snapTeil1

 

 

Sportförderkonzept 2013, Teil 2 - bis Seite 153
Nachwuchs, Leistungssport, Ausbildung, Refereeing, Ethik, Finanzen

snapTeil1      

Sportförderkonzept 2013, Teil 3 - bis Schluss
Analysen der Sportart und des Gesamtverbandes in allen Tätigkeitsfeldern. Meilensteine und detaillierte Zielsetzungen.

LTAD

   

Long Term Athlete Development LTAD
Rahmentrainingsplanung mit Karrierephasen: Der ideale Weg zum Weltmeister - oder ein Leben lang fit bleiben inkl. J+S-Trainingshandbuch

SPFK Teil3    


SWOT 2013

Stärken, Schwächen, Risiken & Chancen-Analyse - aus dem Jahr 2012

Handlungsfelder    


Handlungsfelder - aus Konzept 2013

Die Handlungsfelder des Verbandes im Kontext der Karrierephasen - aus dem Jahr 2012

Analyse der Handlungsfelder    


Analyse der Handlungsfelder - aus Konzept 2013

Analyse der Handlungsfelder (gut, normal, schwach) und Ergänzungsmöglichkeiten - aus dem Jahr 2012

Zielsetzungen in den HF    


Zielsetzungen in den Handlungsfeldern - aus Konzept 2013

Zielsetzungen innerhalb der Handlungsfelder nach Prioritäten (1, 2, 3) aus dem Jahr 2012

       

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Swiss Squash arbeitet nach den folgenden neun Prinzipien der Ethik-Charta von Swiss Olympic:

1. Gleichbehandlung für alle!
Nationalität, Alter, Geschlecht, sexuelle Orientierung, soziale Herkunft,
religiöse und politische Ausrichtung führen nicht zu Benachteiligungen

2. Sport und soziales Umfeld im Einklang!
Die Anforderungen in Training und Wettkampf sind mit Ausbildung, Beruf und Familie vereinbar.

3. Förderung der Selbst- und Mitverantwortung!
Sportlerinnen und Sportler werden an Entscheidungen, die sie betreffen, beteiligt.

4. Respektvolle Förderung!
Die Massnahmen zur Erreichung der sportlichen Ziele verletzen weder die physische noch die psychische Integrität der Sportlerinnen und Sportler.

5. Fairness und Umwelt!
Das Verhalten untereinander und gegenüber der Natur ist von Respekt geprägt.

6. Gegen Gewalt und Ausbeutung!
Physische und psychische Gewalt sowie jegliche Form von Ausbeutung werden nicht toleriert. Sensibilisieren, wachsam sein und konsequent eingreifen

7. Doping und Suchtmittel!
Nachhaltig aufklären und im Falle des Konsums, der Verabreichung oder der Verbreitung sofort einschreiten.

8. Verzicht auf Tabak und Alkohol während des Sports!
Risiken und Auswirkungen des Konsums frühzeitig aufzeigen.

9. Gegen jegliche Form von Korruption
Transparenz bei Entscheidungen und Prozessen fördern und fordern. Den Umgang mit Interessenkonflikten, Geschenken, Finanzen und Wetten regeln und konsequent offenlegen.

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Swiss Olympic setzt sich mit dem Projekt ,,Ethik im Sport’’  für die ethischen Grundsätze im schweizerischen Sportsystem ein.

,,Im Schweizer Sport steht das psychische, physische und soziale Wohlbefinden aller involvierten Menschen an erster Stelle.’’

Als Mitgliederverband von Swiss Olympic setzten wir von Swiss Squash die Anforderungen des Projekts ,,Ethik im Sport’’ um.

Mehr Informationen unter:

https://www.swissolympic.ch/verbaende/werte-ethik/projekt-ethik-im-sport

Swiss Squash arbeitet nach den neun Prinzipien der Ethik-Charta von Swiss Olympic:

1. Gleichbehandlung für alle!
2. Sport und soziales Umfeld im Einklang!
3. Förderung der Selbst- und Mitverantwortung!
4. Respektvolle Förderung!
5. Fairness und Umwelt!
6. Gegen Gewalt und Ausbeutung!
7. Doping und Suchtmittel!
8. Verzicht auf Tabak und Alkohol während des Sports!
9. Gegen jegliche Form von Korruption!

Link: Ethik-Charta von Swiss Olympic
Link: Sofortmassnahmen von Swiss Olympic gegen Missstände im Schweizer Sport
Link: Ethik-Statut des Schweizer Sports
Link: Swiss Sport Integrity (SSI)
Link: Qualitätsmanagement Ethik Swiss Squash 2021 - 2024

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Ziele der Stiftung Swiss Sport Integrity sind eine nachhaltige und wirksame Bekämpfung des Dopings, ethischen Fehlverhaltens und von Missständen im Sport.

Deshalb zögere nicht und melde dich bei Verdacht von Doping, ethischen Fehlverhaltens und Missständen im Sport bei Swiss Sports Integrity:

https://www.sportintegrity.ch

oder bei unserer Ethikverantwortlicher:

Judith Egli

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078/679/18/15

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Schweizerischer Squash Verband Swiss Squash

Gegründet 1973, organisiert und fördert Swiss Squash als Fachverband die Ausübung des Squash Sports in der Schweiz. Zudem trägt Swiss Squash die Fachverantwortung für Jugend + Sport für den Bereich Squash und führt die Interclub-Meisterschaft sowie die nationalen Einzelmeisterschaften durch. Wir gewährleisten die bestmöglichen Rahmenbedingungen für den Leistungs- und Breitensport sowie für die Nachwuchsförderung und Ausbildung. Wir nehmen unsere soziale Verantwortung wahr, achten auf Integration, Chancengerechtigkeit und Diversität. Swiss Squash vermittelt die Prinzipien der Ethik-Charta von Swiss Olympic und des Ethik-Statut des Schweizer Sports. Swiss Squash steht für einen, basierend auf einem Code of Conduct, integer geführten nationalen Sportverband.

2018 Logo ZKS 200

 

NationaleSprtförderer

2019 Logo Salmingblau 200

 

TaurusSports 200

 

2019 Logo Dunlop 200

 

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2018 Logo Innowood 200

 

2018 Logo FitLine silver4c 103h

2018 Logo WSF 150h

 

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2018 Logo SquashRomandie 200

Swiss Squash Geschäftsstelle:
Swiss Squash
Sihltalstrasse 63
8135 Langnau am Albis
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Tel. +41 (0)43 377 70 03
Mo - Do 10.00 - 12.00,  Di & Fr 13.30 - 15.30

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